Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
„Peterhof Ferienwohungen“
Vermieter:
Nadja Wunderlich, Zugspitzstrasse 107 82491 Grainau
1. Anreise / Abreise
Jeden Tag möglich. Die Wohnungen sind spätestens ab 14 Uhr bezugsfertig, die Anreise
kann aber nach Absprache gegebenenfalls auch vorher erfolgen. Spätere Anreisen sind
immer möglich, müssen aber mit dem Vermieter abgesprochen werden.
Die Abreise muss bis spätestens und unabhängig vom Wochentag, bis 10 Uhr erfolgen.
Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer
weiteren Übernachtung zur Folge.
Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.
Sollte der Mieter am Anreisetag (24Uhr) nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist
von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder
dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen.
Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich
nicht.
2. Sonderwünsche und Nebenabreden
Sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
Bei Haustieren sind anzugeben.
3. Bezahlung
Der Mietvertrag erhält mit Ausgang der Reservierungsbestätigung seitens des Vermieters
seine Gültigkeit. Die Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages ist zwei Monate vor
Reiseantritt zu begleichen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behalten wir uns das Recht vor,
die Reservierung zu löschen und die Wohnung anderweitig zu vermieten. Nebenkosten sind
im Preis der Ferienwohnung enthalten.
4. Rücktritt
Bei einem Rücktritt ab 45 Tage vor Reiseantritt fallen 90 % vom Reisepreis an, davor ist eine
Stornierung kostenfrei. Maßgeblich für die Frist ist der schriftliche Eingang der Stornierung.
Sollte eine Weitervermietung in dem von ihnen gebuchten Zeitraum möglich sein, entfallen
anteilige Stornierungsgebühr. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts
sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und
Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am
Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich
bei der Hausverwaltung anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der
Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur
Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind
ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen
des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz
ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen
seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in
die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den
Küchenschränken zu lagern. Alles Speisen und Getränke sind zu entfernen.
6. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen
Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht
werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
7. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des
Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und
Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder
unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, unvermeidbare plötzlicher
Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter
ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte
ist ausgeschlossen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der
Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige
Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
8. Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die
100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der
Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig
sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame
Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem
Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.